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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann der Arbeitgeber vorschreiben wo man zu wohnen hat?

    Kann der Arbeitgeber vorschreiben, wo man zu wohnen hat? Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Recht, die Wohnadresse seiner Mitarbeiter zu bestimmen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Wohnadresse für die Arbeitsleistung relevant ist, z.B. bei Homeoffice-Regelungen oder bei bestimmten Sicherheitsvorschriften. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber gewisse Anforderungen an den Wohnort stellen. In jedem Fall sollte man sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Einrichtung einer Betriebsrente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

    Die Einrichtung einer Betriebsrente hat für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile, da Beiträge zur Betriebsrente bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei sind. Arbeitgeber können Beiträge zur Betriebsrente als Betriebsausgaben geltend machen und dadurch ihre Steuerlast senken. Zudem können Arbeitnehmer von einer geringeren Lohnsteuer profitieren, da Beiträge zur Betriebsrente vorab vom Bruttogehalt abgezogen werden. Allerdings müssen im Rentenbezug Steuern auf die ausgezahlten Beträge entrichtet werden.

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Einrichtung einer Betriebsrente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

    Die Einrichtung einer Betriebsrente hat für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile, da Beiträge zur Betriebsrente bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei sind. Arbeitgeber können Beiträge zur Betriebsrente als Betriebsausgaben geltend machen und dadurch ihre Steuerlast senken. Zudem können Arbeitnehmer von einer geringeren Lohnsteuer profitieren, da Beiträge zur Betriebsrente vorab vom Bruttogehalt abgezogen werden. Die Auszahlungen aus der Betriebsrente sind im Ruhestand steuerpflichtig, jedoch oft mit einem niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Einrichtung einer Betriebsrente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

    Die Einrichtung einer Betriebsrente hat steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer, da die Beiträge zur Betriebsrente steuerfrei sind und erst bei der Auszahlung versteuert werden. Arbeitgeber können die Beiträge zur Betriebsrente als Betriebsausgaben geltend machen und dadurch Steuern sparen. Zudem können Arbeitgeber die Betriebsrente als attraktives Zusatzangebot zur Mitarbeiterbindung nutzen. Die steuerlichen Auswirkungen hängen jedoch von der konkreten Ausgestaltung der Betriebsrente und den steuerlichen Vorschriften ab.

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  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Einrichtung einer Betriebsrente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

    Die Einrichtung einer Betriebsrente hat für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile, da die Beiträge zur Betriebsrente bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei sind. Arbeitgeber können die Beiträge zur Betriebsrente als Betriebsausgaben geltend machen und dadurch ihre Steuerlast senken. Zudem können Arbeitnehmer von einer geringeren Lohnsteuer profitieren, da die Beiträge zur Betriebsrente vorab vom Bruttogehalt abgezogen werden. Arbeitgeber müssen jedoch darauf achten, dass die Betriebsrente steuerlich korrekt behandelt wird, um mögliche Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.

  • Welcher Arbeitgeber?

    Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.

  • Soll ich den neuen Arbeitgeber oder den alten Arbeitgeber anrufen?

    Es hängt von der Situation ab. Wenn du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, solltest du den neuen Arbeitgeber anrufen, um Details zur Einstellung zu klären. Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, aber bereits ein Angebot erhalten hast, könntest du sowohl den neuen als auch den alten Arbeitgeber anrufen, um weitere Informationen zu erhalten und eine informierte Entscheidung zu treffen.

  • Kann Arbeitgeber versetzen?

    Ja, Arbeitgeber haben in der Regel das Recht, ihre Mitarbeiter zu versetzen, solange dies im Rahmen des Arbeitsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Eine Versetzung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel organisatorische Veränderungen, betriebliche Notwendigkeiten oder persönliche Gründe. Es ist wichtig, dass die Versetzung angemessen und zumutbar ist und die Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt werden. In einigen Fällen kann der Mitarbeiter der Versetzung widersprechen, wenn diese unzumutbar ist oder gegen geltende Regelungen verstößt. Es ist ratsam, sich im Falle einer Versetzung rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

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